SWP Ingenieurgesellschaft mbH

Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Wir berechnen und erstellen diese Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese Berechnung kann auch Grundlage für eine mögliche Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dienen.

Gebäude dürfen bestimmte Richtwerte für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlen nicht überschreiten. Grundsätzlich ist der GEG-Nachweis bei Neubauten, Modernisierungen und Erweiterungen vorgeschrieben, wenn für das betreffende Vorhaben ein Bauantrag gestellt wurde und energetische Grenzwerte einzuhalten sind. 

Der Nachweis wird zusammen mit dem Bauantrag erstellt und der zuständigen Behörde vorgelegt. Nach Fertigstellung einer Immobilie, einer Modernisierung oder Erweiterung, kann abschließend der Energieausweis erstellt werden, der den tatsächlichen energetischen Ist-Zustand abbildet.

Grundsätzlich werden 2 GEG-Nachweise unterschieden:

  • Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis

Bedarfs- und Verbrauchsausweise kommen oft zu verschiedenen Ergebnissen, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.

Um einen Energieausweis zu erstellen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Grundrisse mit Maßen / Flächenangaben
  • Bilder der Immobilie
  • Baubeschreibung
  • Beschreibung durchgeführter Sanierungen
  • Warmwasser- und Heizkosten von mindestens drei Jahren
  • Stromverbrauch von mind. 3 Jahren
  • Informationen über etwaige Leerstände
  • Protokoll des Schornsteinfegers

Bitte beachten Sie, dass wir keine Verbrauchsnachweise anbieten. Hier gibt es im Internet eine Vielzahl von Anbietern.