Das Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 deckt die Förderung der energetischen Sanierung und des Neubaus von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden ab. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und freiberuflich Tätige können innerhalb von vier Jahren einmal eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen.
Als Unternehmen müssen Sie sich ständig mit steigenden Energiepreisen und gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz auseinandersetzen. Eine effektive Energienutzung ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Ihr Unternehmen. Unsere Energieberatung zeigt Ihnen Einsparpotenziale auf und hilft Ihnen die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Ergebnis der Beratung ist ein stufenweise umzusetzender Sanierungsfahrplan oder ein umfassender Sanierungsvorschlag zum Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes (Sanierung in einem Zug). Anders als bei Wohngebäuden gibt es für die Sanierung in einem Zug keinen einheitlichen Sanierungsfahrplan.
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Quelle: www.bafa.de
Die Förderung „Energieberatung im Mittelstand“ hat jetzt den Titel „Energieaudit nach DIN EN 16247“. Bei Energieaudits geht es darum, sich einen Überblick über das Gesamtportfolio einer Liegenschaft zu verschaffen und entsprechende Schwerpunkte für die Sanierung zu setzen.
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.
Quelle: www.bafa.de